Rechtsprechung
LG Augsburg, 15.01.2014 - 2 Qs 1002/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gerichtliche Gesamtwürdigung der ausgeübten Tätigkeit des Angeschuldigten zur Prüfung einer faktischen Geschäftsführung; Überragende Stellung gegenüber dem formellen Geschäftsführer; Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Strafbarkeit des Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.09.2012 - 5 StR 363/12
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Voraussetzungen der Geltung des gesetzlichen …
Auszug aus LG Augsburg, 15.01.2014 - 2 Qs 1002/14
Dies gilt auch für eine Beauftragung im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 StGB bzw. Teilbetriebsleitung im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 1 StGB (zu den strengen Voraussetzungen vgl. BGH v. 12.09.2012, 5 StR 363/13, BGHSt 58, 10).Eine solche eigenverantwortliche Tätigkeit in den vorgenannten Bereichen ist für eine Strafbarkeit als Gehilfin zum Veruntreuen bzw. Vorenthalten von Arbeitsentgelt ausreichend (vgl. BGH v. 12.09.2012, 5 StR 363/12, BGHSt 58, 10, hinsichtlich einer Angeklagten, die den Personalsektor eigenverantwortlich allein abwickelte, wobei die Personalverhältnisse in enger Abstimmung zwischen dem Mitangeklagten geregelt wurden).
- BGH, 13.12.2012 - 5 StR 407/12
Untreue; Vermögensbetreuungspflicht in Konzernverhältnissen; faktischer …
Auszug aus LG Augsburg, 15.01.2014 - 2 Qs 1002/14
Faktischer Geschäftsführer ist derjenige, der die Geschäftsführung mit Einverständnis der Gesellschafter ohne förmliche Bestellung faktisch übernommen hat, tatsächlich ausübt und gegenüber dem formellen Geschäftsführer eine überragende Stellung einnimmt oder zumindest das deutliche Übergewicht hat (vgl. BGH v. 22.09.1982, 3 StR 287/82, BGHSt 31, 118, 122; v. 10.05.2000, 3 StR 101/00, BGHSt 46, 62; v. 13.12.2012, 5 StR 407/12, ZIP 2013, 313). - BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82
Einordnung der tatsächlich übernommenen Tätigkeit für eine GmbH aufgrund der Art …
Auszug aus LG Augsburg, 15.01.2014 - 2 Qs 1002/14
Faktischer Geschäftsführer ist derjenige, der die Geschäftsführung mit Einverständnis der Gesellschafter ohne förmliche Bestellung faktisch übernommen hat, tatsächlich ausübt und gegenüber dem formellen Geschäftsführer eine überragende Stellung einnimmt oder zumindest das deutliche Übergewicht hat (vgl. BGH v. 22.09.1982, 3 StR 287/82, BGHSt 31, 118, 122; v. 10.05.2000, 3 StR 101/00, BGHSt 46, 62; v. 13.12.2012, 5 StR 407/12, ZIP 2013, 313).
- BGH, 10.05.2000 - 3 StR 101/00
Faktischer Geschäftsführer; Täterschaft; Gründungs- und Kapitalerhöhungstäuschung …
Auszug aus LG Augsburg, 15.01.2014 - 2 Qs 1002/14
Faktischer Geschäftsführer ist derjenige, der die Geschäftsführung mit Einverständnis der Gesellschafter ohne förmliche Bestellung faktisch übernommen hat, tatsächlich ausübt und gegenüber dem formellen Geschäftsführer eine überragende Stellung einnimmt oder zumindest das deutliche Übergewicht hat (vgl. BGH v. 22.09.1982, 3 StR 287/82, BGHSt 31, 118, 122; v. 10.05.2000, 3 StR 101/00, BGHSt 46, 62; v. 13.12.2012, 5 StR 407/12, ZIP 2013, 313). - BGH, 18.05.2010 - 1 StR 111/10
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Tenorierung; Konkurrenzen; …
Auszug aus LG Augsburg, 15.01.2014 - 2 Qs 1002/14
Eine tateinheitliche Begehung von Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt ist nicht vorzunehmen (vgl. BGH v. 18.05.2010, 1 StR 111/10, wistra 2010, 408). - BayObLG, 07.11.1986 - 3 St ObWs 1/86
Prüfung; Entscheidungsbefugnis; Beschwerdegericht; Sofortige Beschwerde; …
Auszug aus LG Augsburg, 15.01.2014 - 2 Qs 1002/14
Die Kammer kann diese rechtlichen und tatsächlichen Änderungen im Beschwerdeverfahren vornehmen, obwohl die Staatsanwaltschaft A. die Ziff. III. des Beschlusses des Amtsgerichts A. ausweislich ihrer Beschwerdebegründung nur hinsichtlich der Verweisung an das Amtsgericht A. - Strafrichter - angreift, vgl. BayObLG v. 07.11.1986, 3 St ObWs 1/86, NJW 1987, 511.